Bitte beachten:
Wer in Schleswig-Holstein angeln
möchte, muss die Sportfischerprüfung erfolgreich absolviert
haben. Der Nachweis der bestandenen Prüfung
ist notwendig, um den Fischereischein beantragen zu
können. Der Fischereischein wird von den Ordnungs-ämtern
(Rathaus) der jeweiligen Wohnorte ausgestellt,
gilt jeweils für ein Jahr und muss auch beim Angeln an
den Küstengewässern der Nordsee und Ostsee mitgeführt
werden. Ein zusätzlicher Erlaubnisschein ist die "Eintrittskarte"
für alle Binnengewässer, an denen Angler
willkommen sind. An den Küstengewässern der Nord- und
Ostsee ist das Angeln frei. Hier reicht der Fischereischein
als Angelerlaubnis aus.
Urlauberausnahmegenehmigung - das gibt es nur in
Schleswig-Holstein!
Urlauber, die weder die Sportfischerprüfung
abgelegt haben noch im Besitz eines
Fischereischeines sind oder ihn zu Hause vergessen haben,
können sich für 40 aufeinander folgende Tage eine
Ausnahmegenehmigung holen. Die Genehmigung gibt
es nur für Urlauber, die nicht in Schleswig-Holstein
wohnen, gegen Vorlage des Personalausweises bei den
örtlichen Ordnungsämtern (Amt Stapelholm - Norderstapel).
Die Ausnahmen von der Ausnahme:
Einige Vereine in Schleswig-Holstein (jedoch nicht der ASV-Stapel)
geben Erlaubnisscheine nur gegen den Nachweis der Sportfischerprüfung aus.
ASV - Stapel e.V. Tel.: 04883/338